05 - Anschließen des MIM an eine Video VBOX
Die CAN-Kabelverbindung zwischen einer Video VBOX und einem MIM01 kann entweder an die Buchse DATA1 oder DATA2 angeschlossen werden, da sie die gleichen CAN-Verbindungen teilen.
Das MIM01 ist mit zwei CAN-Verbindungen ausgestattet, damit es kaskadierend mit mehreren VBOX-Eingangsmodulen verkettet werden kann.
Hardware-Verbindung
VBOX Video HD2
Video VBOX Pro
Video VBOX Lite
Software-Setup
- VBOX Video HD2: Klicken Sie für weitere Informationen über die korrekte Einstellung der VBOX Video HD2 für das Arbeiten mit dem Mini-Eingangsmodul hier.
- Video VBOX Pro/ Lite: Klicken Sie für weitere Informationen über die korrekte Einstellung der Video VBOX für das Arbeiten mit dem Mini-Eingangsmodul hier.
Setup des MIM01
Das MIM01 kann mit der Konfigurationssoftware von RACELOGIC so konfiguriert werden, dass es über ein RLVBCAB01-Kabel im CAN-Bus Standalone-Modus laufen kann.
Beachten Sie, dass dieses Kabel zusätzlich zu dem Mini-Eingangsmodul bestellt werden muss.
Um sicherzustellen, dass das Mini-Eingangsmodul korrekt für den Einsatz mit der Video VBOX eingestellt ist, müssen die korrekten Einstellungen mit der Konfigurationsdatei MIMVideo.rms aus dem Download-Bereich der VBOX-Webseite mit der Konfigurationssoftware von RACELOGIC auf das MIM geladen werden.
- Verbinden Sie die Buchse DATA1 des MIM01 über das RLVBCAB01-Kabel mit einem PC.
- Versorgen Sie das MIM01 mit einer passenden 12-V-Spannungsquelle. Das kann entweder über ein RLCAB005C-Kabel oder über ein RLCAB090-C-Kabel, das an ein mit Spannung versorgtes VBOX-Gerät angeschlossen ist, erfolgen.
- Starten Sie die auf der Webseite VBOX Automotive erhältliche VBOX-Setup-Software.
- Wählen Sie den COM-Port, an den das MIM01 angeschlossen ist. Dies können Sie im Gerätemanager überprüfen.
- Nehmen Sie die erforderlichen Änderungen vor, und klicken Sie auf die Schaltfläche Write Setup to Module (Setup auf das Modul übertragen).
Anmerkung: Wenn Änderungen mit der Software für das Modul-Setup vorgenommen werden, MUSS DAS GERÄT AUS- UND WIEDER ANGESCHALTET WERDEN, damit die Änderungen wirksam werden!